AGB

1. Geltungsbereich
Aufträge die über das Visitenkarten-Portal (https://visitenkarten.laudert.com/ nachfolgend: „Portal“) zwischen der Laudert GmbH + Co. KG, Von-Braun-Straße 8, 48691 Vreden, Registergericht Coesfeld, Registernummer: HRN 2649, USt.IdNr.: DE 123785844 - im Folgenden „Auftragnehmer“ und Auftraggeber erteilt werden, werden ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Der Geltung entgegenstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich (i.S.d. § 126 BGB) zu. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichenden AGB des Auftraggebers die Lieferung und Leistung vorbehaltlos ausführt.

2. Auftraggeber
Der Auftragnehmer nimmt ausschließlich Aufträge von natürlichen und juristischen Personen an, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind und in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Der Auftragnehmer nimmt ausdrücklich keine Aufträge über dieses Portal mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB an. 

3. Vertragsschluss 
Der Auftraggeber kann über das Portal aus verschiedenen Vorlagen Visitenkarten und ähnliche Produkte auswählen und individuell nach seinen Vorstellungen gestalten und mittels der Funktion „In den Warenkorb legen“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Auftraggeber die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Kaufantrag aufgenommen hat. Der Auftragnehmer übersendet hierauf dem Auftraggeber eine automatische Empfangsbestätigung an die für ihn registrierte E-Mail zu. Durch die automatische Empfangsbestätigung wird lediglich der Eingang der Bestellung beim Auftragnehmer dokumentiert, sie stellt keine Annahme des Antrages des Auftragnehmers dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Auftrag zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei der Übergabe der Ware, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Auftraggeber vom Auftragnehmer auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zur Verfügung gestellt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Beachtung des Datenschutzrechtes gespeichert. Die Visitenkarten werden erst nach Abschluss der rechtsverbindlichen Bestellung erstellt.
(2) Das Abgeben des Antrages setzt voraus, dass sich der Auftraggeber ein Nutzer-Konto erstellt. 
(3) Ist die Erstellung des vom Auftraggeber ausgewählten Produkts nicht möglich, so teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber dies in der Auftragsbestätigung unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht erstell- oder lieferbar, sieht der Auftragnehmer von der Erklärung der Angebotsannahme ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande. 

4. Zahlung
(1) Der Auftraggeber erhält mit der Lieferung der Visitenkarte eine schriftliche Rechnung des Auftragnehmers.
(2) Die Vergütung ist sofort nach Erhalt der Rechnung in vollem Umfang fällig. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten.
(3) Das Recht des Auftraggebers, mit Gegenansprüchen aus anderen Rechtsverhältnissen aufzurechnen, steht ihm nur insoweit zu, als sie unbestritten, vom Auftragnehmer anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

5. Übergabe/Übersendung
(1) Der Auftragnehmer versendet die erstellten Visitenkarten an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Die Gefahr des Untergangs geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist. 
(2) Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. 
(3) Verzögert sich die Leistung, so kann der Auftraggeber die Rechte aus § 323 BGB nur ausüben, wenn die Verzögerung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden. 
(4) Erhält der Auftragnehmer aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen Lieferungen oder Leistungen seiner Unterlieferanten oder von Subunternehmern trotz ordnungsgemäßer Eindeckung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig oder treten Ereignisse höherer Gewalt ein, so wird der Auftragnehmer den Auftraggeber rechtzeitig informieren. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung, um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit er seiner vorstehenden Informationspflicht nachgekommen ist. Der höheren Gewalt stehen gleich Pandemien, Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen, z. B. durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden, und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht vom Auftragnehmer schuldhaft herbeigeführt worden sind.
(5) Ist ein Liefer- oder Leistungstermin oder eine Liefer- oder Leistungsfrist verbindlich vereinbart und wird aufgrund von Ereignissen nach vorstehendem Absatz 4 der vereinbarte Liefer- oder Leistungstermin oder die vereinbarte Liefer- oder Leistungsfrist um mehr als vier Wochen überschritten oder ist bei unverbindlichem Leistungstermin das Festhalten am Vertrag für den Auftraggeber objektiv unzumutbar, so ist der Auftraggeber berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Rechte des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen in diesem Fall nicht.

6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (Ziff. 4) verbleiben die Waren im Eigentum
Lauderts.

7. Preise
Alle Preise, die im Portal angegeben sind, verstehen sich ausschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. 

9. Untersuchung, Gewährleistung und Haftung
(1) Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Visitenkarten in jedem Fall unverzüglich zu prüfen und etwaige Fehler unverzüglich zu rügen.
(2) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Die Einschränkungen der (1) und (2) gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(5) Die sich aus (1) und (2) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Auftragnehmer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Auftragnehmer und der Auftraggeber eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.
(6) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet vom Tage des Gefahrübergangs.

10. Rechte Dritter
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

11. Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und aller Normen, die in ausländische Rechtsordnungen verweisen, Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Besteller als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Sofern es sich beim Besteller um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Auftragnehmer und der Auftraggeber, der Sitz Lauderts, Vreden.
(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.